Inhalt
I. Leistungsbeschreibung
1. Beschreibung des „io-port.net“-Portals
2. Entgeltlich angebotene Dienste
a) Nutzungsbedingungen
b) Angebote Dritter
II. Geheimhaltungspflichten und Vertraulichkeit
III. Nutzungsbedingungen für die Benutzung des „io-port.net“- Portals
1. Brauchbarkeit der Rechercheergebnisse
2. Urheber- und Nutzungsrechte
IV. Nutzungsbedingungen für den Download von Software
V. Nutzungsbedingungen für die Bestellung von Volltexten
VI. Nutzungsbedingungen für die Recherche in den über das „io-port.net“-Portal angebotenen Datenbanken
VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „io-port.net“-Dienste und Produkte
1. Preise und Zahlungsbedingungen
2. Sachmängelhaftung und allgemeine Haftung
3. Datenübertragung
4. Datenschutz
5. Pflichten des Lizenznehmers
6. Rechteübertragung
7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
8. Laufzeit des Vertrages
9. Schlussbestimmungen
VIII. Informationen speziell für Verbraucher
Für Benutzer, die von einem Lizenznehmer (Bibliothek, Universität, Unternehmen, Behörde etc.) zur Nutzung des „io-port.net“-Portals autorisiert wurden, gelten die Bestimmungen I. bis VI. und VII.2
Für Lizenznehmer und Einzelplatznutzer, die als Nutzer des „io-port.net“-Portals unmittelbar selbst Vertragspartner von FIZ Karlsruhe sind, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen (VII.). Lizenznehmer und Kunden werden im Folgenden einheitlich auch als „Lizenz-nehmer“ bezeichnet. Auf die Verbraucherinformationen unter VIII. wird hingewiesen.
I. Leistungsbeschreibung
FIZ Karlsruhe bietet dem Benutzer im Rahmen des mit dem Lizenznehmer geschlossenen Nut-zungsvertrages das „io-port.net“-Portal an, über das er entgeltliche und unentgeltliche Service-leistungen von FIZ Karlsruhe und Dritter abrufen kann. FIZ Karlsruhe erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Leistungsbeschreibung sowie der jeweils anwendbaren Nut-zungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Benutzer wird auf die Entgelt-lichkeit und die Preisliste mit den aktuellen Preisen jeweils vor Beginn der entgeltpflichtigen Nut-zung hingewiesen. Für die Angebote Dritter gelten deren Nutzungs- und allgemeine Geschäfts-bedingungen; diese werden bei dem jeweiligen Angebot zum Abruf bereit gehalten.
1. Beschreibung des „io-port.net“-Portals
Das „io-port.net“- Portal ermöglicht unentgeltliche Basisdienste (einfache Suche über die gesam-ten Metadaten, einfache Anzeige der Metadaten in Listenform [OHNE Abstract und Volltextver-knüpfung], Themenseiten, Lexikon der Informatik, Anzeige gespeicherter Publikationslisten) so-wie entgeltpflichtige Mehrwertdienste (erweiterte Suche über den gesamten Datenbestand, komplette Anzeige aller Metadaten, Navigations- und Verknüpfungsfunktionen, semantische Werkzeuge, direkter Link zu elektronischen Volltexten oder zum Volltextvermittlungssystem via open URL; für GI-Mitglieder und Hochschulen: LNI-Volltexte, die älter als 1 Jahr sind, sowie Er-stellung von Publikationslisten). Der Abruf personalisierter Dienste sowie des direkten Volltext-angebots des Portals (GI-Publikationen) macht eine vorherige persönliche Anmeldung und Re-gistrierung des Benutzers erforderlich.
2. Entgeltlich angebotene Dienste
2.1 Nutzungsbedingungen
(1) Der Benutzer kann die Nutzung entgeltpflichtiger Dienste (z.B. die Bestellung von Volltexten oder den Abruf entgeltpflichtiger Felder) erst beginnen bzw. auslösen, wenn (a) bei einer Lizenz für Hochschulen, staatlich geförderten Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der von ihm benutzte Rechner in das jeweilige Netz eingeloggt ist bzw. (b) wenn sich der Benutzer bei einer Einzelplatzlizenz zuvor hat registrieren lassen bzw. seine Nutzerkennung eingetragen und beim erstmaligen Aufruf der Nutzungsbedingungen diesen zugestimmt hat.
(2) FIZ Karlsruhe behält sich Änderungen des unter dem „io-port.net“-Portal bereitgestellten Informationsangebotes vor. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden wirksam mit der Einstellung in das „io-port.net“-Portal. Dem Benutzer wird empfohlen, sich vor jeder Recher-che im „io-port.net“-Portal über die gültigen Nutzungsbedingungen zu informieren.
2.2 Angebote Dritter
Einbindung der Angebote: Entgeltliche Angebote Dritter sind über externe Links mit eigener URL oder unmittelbar in das Angebot von FIZ Karlsruhe eingebunden. FIZ Karlsruhe hat bei der Auswahl und Einbindung der Angebote Dritter deren Seiten sorgfältig geprüft. Für die Inhalte sind jedoch allein deren Anbieter verantwortlich.
Kennzeichnung der Angebote: Soweit die Seiten Dritter unmittelbar in das Angebot von FIZ Karlsruhe eingebunden sind, sind sie ausdrücklich als Drittangebot gekennzeichnet. Links zu Angeboten dritter Anbieter sind mit dem Hinweis „[externer Link]“ versehen. Sollten dem Benut-zer Fehler oder Seiten mit rechtswidrigem Inhalt auffallen, bitten wir um kurze Mitteilung.
Nutzungsbedingungen: Den Verträgen mit Dritten liegen deren Nutzungs- und allgemeine Ge-schäftsbedingungen zugrunde. Diese legen insbesondere den Nutzungsumfang für die bestell-ten Dienste fest und sind vom Benutzer genau zu beachten.
Haftungsausschluss: Durch den Zugang des Benutzers zu den Angeboten dritter Anbieter über das Portal von FIZ Karlsruhe tritt dieses in keinem Falle in irgendeiner Form in die rechtli-che Beziehung zwischen Benutzer und Anbieter ein. FIZ Karlsruhe übernimmt keinerlei Verant-wortung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsverhältnisses zwischen Benutzer und drittem Anbieter, insbesondere nicht für die vertragsgemäße Erbringung des Dienstes oder die rechtzeitige und vollständige Zahlung durch den Benutzer.
II. Geheimhaltungspflichten und Vertraulichkeit
1. Der Benutzer hat für die Geheimhaltung des/der Passwortes/-wörter in seinem Verantwor-tungsbereich selbst zu sorgen.
2. FIZ Karlsruhe trägt dafür Sorge, dass in seinem Verantwortungsbereich die durch die Nut-zung des Portals anfallenden Daten des Benutzers strikt vertraulich behandelt werden. Die per-sonenbezogenen Daten des Benutzers werden ausschließlich für die Zwecke der Ausführung und Abrechnung der vom Lizenznehmer genutzten Serviceleistungen verwendet. Soweit dies zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist, ist FIZ Karlsruhe berechtigt, Angaben hierüber an die jeweiligen Anbieter weiterzugeben.
III. Nutzungsbedingungen
für die Benutzung des „io-port.net“- Portals
1. Brauchbarkeit der Rechercheergebnisse
Die über das „io-port.net“-Portal recherchierbaren Informationen sind nicht für einen bestimmten Bedarf zusammengestellt worden. Ob das Rechercheergebnis für den Benutzer brauchbar ist, hängt im Übrigen davon ab, welche Suchwörter der Benutzer für seine Recherche auswählt. Der Benutzer muss deshalb die Brauchbarkeit der nachgewiesenen Informationen in jedem Einzel-fall selbst prüfen und entscheiden.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Datenbanken des „io-port.net“-Portals sind durch das Urheberrechtsgesetz und weitere Ge-setze geschützt. Die Inhaber der Rechte an den Datenbanken können jeweils über einen ge-sonderten Link aufgerufen werden. Bei diesen liegen die Rechte an den darin nachgewiesenen Dokumentationseinheiten. Der Benutzer muss die Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber genau beachten. Soweit darin nicht anders geregelt gelten folgende Bestimmungen:
Der Benutzer erhält nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen eine Lizenz für den Online-Zugang zu den Datenbanken des „io-port.net“-Portals sowie ein nicht ausschließliches Nut-zungsrecht an den darin recherchierten Informationen. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer der vom Lizenznehmer erteilten Nutzungsberechtigung des Benutzers beschränkt und berech-tigt den Benutzer, das Produkt für seine eigenen ausschließlich internen Zwecke nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu nutzen.
2.1 Die Lizenzen werden als Lizenz für einen Nutzer (Einzelplatzlizenz) oder als Lizenz für eine unbeschränkte Nutzerzahl (Hochschul-, Forschungs- oder Unternehmenslizenz) einge-räumt und erlauben die Nutzung der gewählten Datenbanken im nachfolgend beschriebenen Umfang. In anderen Fällen, z.B. bei Konsortien, können Sonderlizenzen beantragt werden; Li-zenzumfang und Preise auf Anfrage.
(a) EINZELPLATZLIZENZ mit Zugangsberechtigung/Passwort: Der Benutzer darf das Produkt zeitgleich immer nur auf einem Arbeitsplatz benutzen. Die Datenbank darf nur für den aus-schließlich eigenen Gebrauch genutzt werden.
(b) HOCHSCHULLIZENZ (nur für Universitäten bzw. einzelne Universitätsinstitute; Fachhoch-schulen und andere Lehreinrichtungen) mit einer oder mehreren IP-Identifikationen. Die Hoch-schullizenz gilt auch für alle rechtlich unselbständigen Einrichtungen der Hochschule, jedoch jeweils nur für IP-Identifikationen, die dem jeweiligen Lizenznehmer eindeutig zugeordnet sind. Die Benutzer können personalisierte Dienste einrichten, indem sie selbst eine Benutzerkennung anlegen.
(c) FORSCHUNGSLIZENZ (für staatlich geförderte Forschungseinrichtungen) mit einer oder mehreren IP-Identifikationen: Die Forschungslizenz gilt nur für ein Institut der Forschungseinrich-tung. Die Benutzer können personalisierte Dienste einrichten, indem sie selbst eine Benutzer-kennung anlegen.
(d) UNTERNEHMENSLIZENZ (für Industrie, private Forschungseinrichtungen) mit einer oder mehreren IP-Identifikationen: Die Unternehmenslizenz gilt nur für einen Standort. Die Benutzer können personalisierte Dienste einrichten, indem sie selbst eine Benutzerkennung anlegen.
2.2 Von den über io-port.net angebotenen Datenbanken dürfen nach Art und Umfang wesent-liche Teile ausschließlich zum eigenen wissenschaftlichen, nicht kommerziellen Gebrauch (z.B. an staatlichen Hochschulen) heruntergeladen und in elektronischer Form vervielfältigt werden. Im Übrigen ist eine Vervielfältigung der Datenbanken nur zur Veranschaulichung des Unter-richts bzw. in Printform für den privaten Gebrauch gestattet. § 87c UrhG ist zu beachten.
2.3 Der Benutzer ist berechtigt, recherchierte Informationen auf seinen PC herunterzuladen und zu speichern, sofern dies nur vorübergehend geschieht. Informationen, die aus der Daten-bank gewonnen wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede kommerzielle Nut-zung, ob in gedruckter oder elektronischer Form, zur Vervielfältigung und Weitergabe der re-cherchierten Informationen an Dritte oder durch elektronische Übermittlung oder Zugänglichma-chung ist vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziff. 2.4 unzulässig.
2.4 Informationsvermittler dürfen Rechercheergebnisse an ihre Auftraggeber weitergeben oder in elektronischer Form übermitteln, wenn durch entsprechende vertragliche Regelung die Einhaltung der Bestimmungen der vorstehenden Ziff. 2.2 und 2.3 durch den Auftraggeber si-chergestellt ist.
IV. Nutzungsbedingungen für den Download von Software
1. Das „io-port.net“-Portal ermöglicht dem Benutzer das Herunterladen ausgewählter Soft-wareprodukte auf seinen PC.
2. Die Rechte an den Softwareprodukten liegen bei den jeweiligen Softwareherstellern. Der Benutzer ist berechtigt, die Software nach den Anweisungen auf dem Bildschirm auf seinem PC zu installieren. Die Software darf nur für den eigenen Gebrauch des Benutzers und für die in der jeweiligen Programmbeschreibung angegebenen Zwecke genutzt werden. Die Lizenzbedingun-gen der jeweiligen Hersteller sind zu beachten.
3. In keinem Falle darf der Benutzer die Software zu kommerziellen Zwecken nutzen oder sie entgeltlich vertreiben.
4. Soweit der Benutzer mit der Software „io-port.net-Editor“ Publikationen in das „io-port.net“-Portal einstellt, ist er selbst hierfür verantwortlich. Er darf das Portal nur für die Einstellung in-formatik-relevanter Informationen nutzen. Untersagt ist insbesondere die Einstellung strafrecht-lich relevanter Inhalte. FIZ Karlsruhe übernimmt für die Inhalte der eingestellten Informationen keinerlei Verantwortung.
V. Nutzungsbedingungen für die Bestellung von Volltexten
Für die Bestellung von recherchierten Volltexten stellt FIZ Karlsruhe im Rahmen des „io-port.net“-Portals Links zu Verlagsservern und Volltextbestellsystemen zur Verfügung. Vertrags-partner des Benutzers für die Inanspruchnahme des Volltextservice ist ausschließlich der Voll-textanbieter; Zahlungen erfolgen allein diesem gegenüber. Für die Bestellung von Volltexten gelten dessen Nutzungs- und allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Benutzer muss diese, insbesondere auch die darin enthaltenen urheberrechtlichen Bestimmungen genau beachten.
VI. Nutzungsbedingungen für die Recherche
in den über das „io-port.net“-Portal angebotenen Datenbanken
1. Der Benutzer kann sich über die bibliografischen Angaben von Dokumenten hinaus gegen Entgelt die jeweils zugehörigen Abstracts anzeigen lassen.
2. Die Rechte an den Abstracts liegen bei den jeweils Berechtigten. Der Benutzer hat deren Nutzungsbedingungen zu beachten. Soweit darin nicht anders geregelt, gelten die nachfolgen-den Bestimmungen (Ziff. 3 und 4).
3. Der Benutzer ist berechtigt, die recherchierten Abstracts auf seinen PC herunterzuladen und zu speichern, sofern dies nur vorübergehend geschieht. Jede kommerzielle Nutzung, ob in gedruckter oder elektronischer Form, zur Vervielfältigung und Weitergabe der Abstracts an Dritte oder durch elektronische Übermittlung oder Zugänglichmachung ist vorbehaltlich der nachfol-genden Regelung (Ziff. 4) unzulässig. Der Benutzer / Lizenznehmer wird von ihm autorisierte Personen zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichten.
4. Informationsvermittler dürfen Rechercheergebnisse an ihre Auftraggeber weitergeben oder in elektronischer Form übermitteln, wenn durch entsprechende vertragliche Regelung die Einhal-tung der Bestimmungen der vorstehenden Ziff. 3 durch den Auftraggeber sichergestellt ist.
VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die „io-port.net“-Dienste und Produkte
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Beginns eines Verlängerungszeit-raumes jeweils gültigen Preise gemäß Preisliste. Die Preisliste ist online verfügbar. Preisände-rungen werden online angezeigt. Die jeweils gültige MWSt. ist besonders ausgewiesen.
1.2 Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzug und sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Lizenznehmer kommt in Verzug, wenn er nach Eintritt der Fälligkeit der Li-zenzvergütung auf eine Mahnung von FIZ Karlsruhe innerhalb von 30 Tagen nicht zahlt.
1.3 Bei Zahlungsverzug kann FIZ Karlsruhe Verzugszinsen in Höhe von 9% erheben. Verbrau-cher haben bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 6% zu zahlen.
1.4 Nichtzahlung bedeutet nicht Kündigung der Nutzungsvereinbarung.
1.5 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Berechtigung für den Zugriff auf das „io-port.net“-Portal im folgenden Jahr von der vorherigen Begleichung der für diesen Zeitraum ausgestellten Rechnung abhängt.
2. Sachmängelhaftung und allgemeine Haftung
2.1 FIZ Karlsruhe ist nicht selbst Entwickler der über das „io-port.net“-Portal angebotenen Soft-ware. Es stellt deshalb die Software, so wie sie ist, zum Download zur Verfügung. Für Schäden aufgrund von Fehlern übernimmt FIZ Karlsruhe eine Haftung nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, oder soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
2.2 Die Informationen werden mit großer Sorgfalt und Fachkunde zusammengestellt. Dennoch kann bei der Fülle der angebotenen Informationen keine Garantie für deren Aktualität, Vollstän-digkeit und Richtigkeit sowie deren Brauchbarkeit übernommen werden. Schadensersatz leistet FIZ Karlsruhe nur, soweit vom Gesetz zwingend vorgeschrieben, insbesondere nach dem Pro-dukthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden, im übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit.
2.3 Sind die im Wege der Einzelabrechnung (pay per item) gelieferten Informationen auf-grund von Fehlern unbrauchbar, erhält der Lizenznehmer eine Gutschrift. Darüber hinaus kann der Lizenznehmer bei Vorlage entsprechender Belege Schadensersatz verlangen. Vorausset-zung hierfür ist allerdings, dass der Lizenznehmer nach Feststellung des Fehlers unverzüglich in einer schriftlichen oder elektronischen (E-Mail) Mitteilung FIZ Karlsruhe die beanstandeten In-formationen anzeigt und sie exakt beschreibt. Das Recht des Lizenznehmers zur fristlosen Kün-digung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. In diesem Fall wird das gezahlte Lizenzentgelt anteilig rückerstattet.
2.4 FIZ Karlsruhe haftet für Schäden, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfül-lungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, es wurden wesentli-che Vertragspflichten verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz solcher Schäden begrenzt, die typische, vorhersehbare Folge der Vertragsverletzung sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2.5 FIZ Karlsruhe haftet nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer/Benutzer durch Miss-brauch oder Verlust der Zugangsberechtigung entstehen. Im Besonderen macht FIZ Karlsruhe darauf aufmerksam, dass die Übertragung der Zugangsberechtigung nach Stand der Technik über das Internet z.Z. nicht absolut sicher ist.
2.6 Die Erläuterung der Informationsinhalte und Funktionen in der Benutzerhilfe verstehen sich als Beschreibung von Nutzungsmöglichkeiten und nicht als rechtsverbindliche Garantien bestimmter Beschaffenheitsmerkmale des Produktes (angezeigte Informationen, Software etc.). FIZ Karlsruhe übernimmt daher keine Haftung dafür, dass das Produkt für sämtliche vom Li-zenznehmer/Benutzer beabsichtigte Zwecke geeignet ist.
2.7 Änderungen bezüglich Umfang, Daten und Retrieval Software der Datenbank bleiben vorbehalten. Der Lizenznehmer kann daraus keine Ansprüche gegen FIZ Karlsruhe herleiten. FIZ Karlsruhe wird jedoch den Lizenznehmer mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich benach-richtigen, wenn wesentliche Änderungen des Scopes oder der Retrievalsoftware der Datenbank durchgeführt werden sollen. In diesem Falle kann der Lizenznehmer mit einer Frist von 30 Ta-gen zum Eintritt der angekündigten Änderungen durch schriftliche Erklärung seine Berechtigung zurück geben.
3. Datenübertragung
Der Lizenznehmer ist für die Datenübertragung und die Netzwerkverbindung zu FIZ Karlsruhe selbst verantwortlich.
4. Datenschutz
4.1 Der Lizenznehmer hat für die Geheimhaltung des/der Passwortes/-wörter in seinem Ver-antwortungsbereich selbst zu sorgen.
4.2 FIZ Karlsruhe trägt dafür Sorge, dass in seinem Verantwortungsbereich die durch die Nut-zung des Portals anfallenden Daten des Lizenznehmers strikt vertraulich behandelt werden.
4.3 Die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers werden ausschließlich für die Zwecke der Ausführung und Abrechnung der vom Lizenznehmer genutzten Serviceleistungen sowie der Betreuung des Lizenznehmers verwendet. Soweit dies zur Ausführung der Bestellung bzw. zur Betreuung des Lizenznehmers erforderlich ist, ist FIZ Karlsruhe berechtigt, dessen Daten ma-schinell zu speichern, zu verarbeiten und an die jeweiligen Anbieter weiterzugeben.
5. Pflichten des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sich an diese AGB sowie die Nutzungsbedingungen I. bis VI. zu halten. FIZ Karlsruhe ist berechtigt, dem Lizenznehmer sofort die Lizenz zu entziehen, wenn die vorgenannten Bedingungen in schwerwiegender Weise verletzt werden und die Vertragsver-letzung trotz ausdrücklichen Hinweises von FIZ Karlsruhe nicht innerhalb von 30 Tagen beseitigt wird. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Wird der Ver-trag von einem über den Lizenznehmer autorisierten Benutzer verletzt, gilt Satz 2 entsprechend. Hinweise und Mitteilungen von FIZ Karlsruhe erfolgen schriftlich, wobei E-Mail als Schriftform gilt. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer nach Ziff. 8.2 verpflichtet.
6. Rechteübertragung
Der Lizenznehmer kann nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FIZ Karlsruhe seine Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen.
7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
FIZ Karlsruhe behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Der Lizenznehmer wird darüber schriftlich unter der Adresse im Bestellformular oder der neuesten Rechnungsadresse informiert. Die Mitteilung muss spätestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen erfolgen. Nimmt der Lizenznehmer die bestellten Leistungen unter den geänderten Bedingungen weiterhin in An-spruch, gelten diese als vereinbart.
8. Laufzeit des Vertrages
8.1 Der Lizenzvertrag zur Nutzung der „io-port.net“-Datenbanken (vgl. Kap. III Ziff. 2.1) ist auf ein Jahr ab Erteilung der Zugangskennung befristet. Maßgeblich für die Vertragslaufzeit ist der in der Rechnung ausgewiesene Lizenzzeitraum. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht 30 Tage vor Ablauf eines Vertragsjahres schriftlich kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Elektronische Form (z.B. E-Mail) ist ausreichend.
8.2 Nach Vertragsbeendigung bzw. im Falle der Kündigung gem. vorstehender Ziff. 8.1 muss der Lizenznehmer, sofern relevant, die „io-port.net“-Datenbanken und die Software unverzüglich aus seinem Intranet und von seinen Rechnern entfernen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FIZ Karlsruhe werden auf keinen Fall durch anderslautende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers modifiziert und gehen diesen, so-weit sie sich widersprechen, in jedem Falle vor.
9.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Seiten. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von beiden Seiten bestätigt werden.
9.3 Erfüllungsort ist der Sitz von FIZ Karlsruhe. Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit der Lizenz-nehmer bzw. Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent-lich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
VIII. Informationen speziell für Verbraucher
I. Firmenname
Fachinformationszentrum Karlsruhe,
Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mbH (FIZ Karlsruhe),
Hermann von Helmholtz-Platz 1,
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
II. Kundenservice
Tel.: (+49) 7247 808 555
Fax: (+49) 7247 808 259
E-Mail: helpdesk@fiz-karlsruhe.de
Gesetzlicher Vertreter:
Frau Sabine Brünger-Weilandt, Geschäftsführerin von FIZ Karlsruhe
Stand: 10. Oktober 2007